Drohnen und die Versicherungspflicht
Drohnen sind eigentlich wirklich coole Geräte und das Fliegen mit ihnen macht unheimlich Spass. Und dank der Tatsache, dass selbst moderne Drohnen zu einem wirklich erschwinglichen Preis angeboten werden, finden Drohnen auch weiterhin zunehmend Verbreitung. Hinzu kommt, dass sie aufgrund der einfachen Steuerung von jedermann geflogen werden können.
Drohnen, Quadrocopter und Co waren bis vor einigen Jahren eigentlich nur ein Gadget für Technikfreaks und Nerds. Doch schon seit 2014 entwickeln sich die Drohnen zu einem der beliebtesten Weihnachstgeschenke unter dem Weihnachtsbaum. Man schätzt, dass weltweit fast 4 Millionen Drohnen für den Privatgebrauch verkauft wurden. Und es dürften noch weit mehr werden. Man schätzt, dass sich der Drohnenmarkt bis ins Jahr 2025 nahezu verdoppeln wird.
Kennzeichnungspflicht für Drohnen
Wie gesagt, Drohnen finden zunehmend Verbreitung und das Fliegen mit diesen Geräten ist ganz sich ja auch ein faszinierendes Hobby. Man denke nur an die beeindruckenden Luftaufnahmen, die man mit eine solchen Drohne, sofern sie über eine Kamera verfügt, erstellen kann.
Wo Licht ist, ist aber auch oft Schatten. Denn aufgrund der zunehmenden Verbreitung von Drohnen und der Probleme die damit einhergehen, hat der Gesetzgeber bereits vor einigen Monaten die Regelungen zum Betrieb von Drohnen deutlich verschärft. Und zwar auch für Privatpersonen. So ist zukünftig für den Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht über 2kg eine Art „Führerschein“ erforderlich und für Drohnen über 250 Gramm besteht Kennzeichnungspflicht (quasi ein Nummernschild).
Eindeutige Gesetzeslage
Der Grund für diese Verschärfung ist einfach: Drohnen können schlicht und ergreifend Schäden verurschen. Beim Absturz oder auch während des Fluges. So kann es durchaus passieren, dass man gegen ein geparktes Auto fliegt und hier erhebliche Lackschäden verursacht. Oder noch schlimmer: man trifft eine Person und verletzt sie. Zwar gilt in Deutschland laut versichertedrohne.de strikte Drohnen Versicherungspflicht, aber nicht wenige Drohnen-Piloten verzichten hierauf! Entweder aus Ignoranz oder aus Unwissenheit.
Dabei ist die Gesetzteslage hier mehr als eindeutig: Wer mit seiner Drohne etwas beschädigt, haftet nach dem Luftverkehrsgesetz und ist dementsprechend verpflichtet, sein Flugobjekt zu versichern. Und Drohnen zählen hier in der Regel tatsächlich als Luftfahrzeug.
Und weil selbst der umsichtigste Drohnenpilot technische oder menschliche Fehler nicht vollkommen ausschließen kann, gibt es in Deutschland eine Quadrocopter Versicherungspflicht.